Die Maklerprovision im Fokus: Was bringt das neue Gesetz?
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Seit Dezember 2020 gilt bundesweit: Die Maklerprovision muss je zur Hälfte von Verkäufer und Käufer getragen werden. Während dies in den meisten Bundesländern schon lange Praxis war, mussten Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg bislang die volle Provision zahlen.
Doppelprovision: Beide Parteien schließen mit dem Makler einen Vertrag und zahlen den gleichen Prozentsatz. Einseitige Beauftragung mit Teilung: Der Verkäufer beauftragt den Makler; der Käufer übernimmt später bis zu 50 Prozent im Kaufvertrag. Innen- oder Außenprovision: Nur eine Seite schließt einen Provisionsvertrag – z. B. für einen Suchauftrag.
Rein theoretisch begrenzt das Gesetz die Kosten für Käufer – praktisch könnte ein Verkäufer seine Mehrkosten durch einen höheren Verkaufspreis weitergeben. Letztlich hängt ein erfolgreicher Immobilienverkauf weniger von gesetzlichen Regelungen als von der engagierten Fachkompetenz des beauftragten Maklers ab.

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