Bestellerprinzip – wer bezahlt den Makler?
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Die Forderung nach dem Bestellerprinzip beim Immobilienkauf wird lauter: Wer den Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen. Auf den ersten Blick einleuchtend – auf den zweiten Blick aber nicht so einfach.
Berliner Makler bedienen überwiegend Immobiliensuchende: Käufer, die eine Wohnung oder ein Haus suchen, aber auch Privatleute und Investoren. Die Makler beschaffen Objekte, prüfen Unterlagen, begleiten die Finanzierung und begleiten bis zur Beurkundung. Dafür zahlt der Käufer eine Provision – bei kleinen Objekten 6 plus MwSt. Beauftragungen durch Eigentümer sind eher selten geworden.
Dieselben Politiker, die die Grunderwerbssteuer in den vergangenen Jahren fast verdreifacht haben, fordern jetzt Bescheidenheit bei Maklerprovisionen. Dabei wäre eine Senkung der Grunderwerbssteuer ein weitaus wirksameres Mittel, um den Immobilienerwerb für Normalverdiener zu erleichtern. Steffen Residential steht für faire und transparente Provisionsmodelle – im Sinne aller Beteiligten.

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Eigentümer können Anfragen einreichen – das Team antwortet telefonisch oder per E-Mail. Wir sind Makler aus Leidenschaft – unser Engagement endet nicht mit Abschluss des Kaufvertrages!

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