Share Deal: Weniger Nebenkosten oder Risiko?
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Share Deals machen derzeit ca. 20 aller Immobilienverkäufe aus, in Metropolen etwas mehr. Das Prinzip: Statt der Immobilie wird eine Gesellschaft verkauft, die diese Immobilie hält – damit entfällt in vielen Fällen die Grunderwerbsteuer.
Beim klassischen Asset Deal wird die Immobilie direkt verkauft. Der Käufer zahlt Grunderwerbsteuer. Beim Share Deal dagegen werden Gesellschaftsanteile übertragen. Sofern weniger als 90 der Anteile veräußerst werden oder eine Haltefrist eingehalten wird, entfällt die Grunderwerbsteuer.
Share Deals sind legal – werden aber zunehmend politisch diskutiert und sollen eingeschränkt werden. Für Käufer bedeutet ein Share Deal: höherer Prüfungsaufwand, da nicht nur die Immobilie, sondern auch die Gesellschaft mit allen Verbindlichkeiten übernommen wird. Steffen Commercial berät Sie zu den Chancen und Risiken bei gewerblichen Immobilientransaktionen.

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