Provisionsteilung

Das Gesetz zur fairen Maklerprovisionsverteilung

Das Maklergesetz seit Dezember 2020

Am 23. Dezember 2020 trat das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Ziel ist eine faire Aufteilung der Maklergebühren auf Käufer und Verkäufer, um die Kaufnebenkosten für Erwerber zu reduzieren.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

  • Anwendungsbereich: Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser
  • Paritätische Kostenaufteilung bei beiderseitiger Beauftragung
  • Textformerfordernis: Maklerverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden
  • Ausnahmen: Gewerbliche Käufer sind nicht betroffen
  • Käufer zahlen maximal 50 der Gesamtprovision

Steffen Residential als Dienstleister beider Parteien

Mit über 20 Jahren Erfahrung am Berliner Immobilienmarkt sehen wir uns als fairer Vermittler für beide Seiten. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie offen und transparent zu allen Provisionsfragen.